Warum Abwicklung der Corona-Hilfsgelder auf eine Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG)?

Auf Bundesebene herrscht zur Recht helle Aufregung bei den Oppositionsparteien (also auch der SPÖ), weil die Bundesregierung die Abwicklung der Corona-Hilfsgelder auf eine Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG) auslagern will, wobei eine effektive parlamentarische Kontrolle nicht vorgesehenen ist.

So weit, so schlecht.

Auch in Wien gibt es Initiativen der Regierungsparteien (also der SPÖ), die Folgen der Krise abzufangen. Dazu wurde in der Gemeinderatssitzung vom 27. April ein Geschäftsstück betreffend temporäre Firmenbeteiligungen der Stadt vorgelegt. Im nur 2 1/2 seitigen, wenige inhaltliche Vorgaben beinhaltenden Antrag der MA 5 um Genehmigung eines Gesellschafterzuschusses an die zu gründende Gesellschaft „Stolz auf Wien Beteiligungs GmbH“ fehlen allerdings konkrete Informationen zu Kriterien und Umfang der geplanten Beteiligungen als auch zu den im Antrag genannten „namhaften Experten“. Auch angeblich vorgesehenen Kooperationspartner werden – außer der Wirtschaftskammer Wien – nicht ausgeführt.

Die nur sehr oberflächlich erklärten Kriterien für die Beurteilung und Auswahl von Wiener Traditionsunternehmen, an denen sich die Stadt Wien beteiligen will, bezeichnen `marktübliche Investitionsbedingungen` als eine Vorgabe. Was das konkret zu bedeuten hat, bleibt der Antrag ebenfalls schuldig.

Das Kapitalvolumen der Stadt Wien wird mit 20 Mio Euro angegeben, insgesamt sollen 50 Mio Euro aufgestellt werden.

Durch die vorgesehene Abwicklung der Beteiligungsvorhaben in Form einer GmbH – und damit außerhalb des Magistrates – sind die Rechte der Gemeinderäte – also der gewählten Vertreter der Bevölkerung – entschieden eingeschränkt.

Vorrichtungen in Ansehung von Kontrolle und Transparenz im Zusammenhang mit der Tätigkeit der geplanten Beteiligungsgesellschaft sind dem Antrag nicht zu entnehmen.

Auch im Hinblick auf die auf Bundesebene geführten Diskussionen bezüglich parlamentarischer Kontrolle bei der Abwicklung der Corona-Hilfsgelder (so forderte etwa SPÖ-Bundesobfrau Dr. Rendi-Wagner: „Transparenz im Sinne der Bevölkerung. (…) Umso wichtiger ist parlamentarische Kontrolle darüber, wem diese Krisenmittel zugutekommen.“, https://orf.at/stories/3161675/,  ) erscheint eine institutionelle Aufsicht über die operative Durchführung der Beteiligungsgesellschaft durch die im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien dringend erforderlich.

Die im GmbH-Recht vorgesehenen Aufgaben eines Aufsichtsrates (Überwachung der Geschäftsführung, Recht auf Berichtserstattung, Prüfungs- und Genehmigungsrechte) könnten die parlamentarische Transparenz und Kontrolle zumindest teilweise ersetzen.

In einem Zusatzantrag zu dem vorgelegten Geschäftsstück forderte ich daher, dass dieser Aufsichtsrat und seine Besetzung durch einen entsprechenden Zusatz zum Antrag vorab sicherzustellen ist.

Und siehe da – plötzlich war Transparenz und Kontrolle für die SPÖ kein Thema – die Grünen haben sich davon auch auf Bundesebene längst meilenweit entfernt. Die Regierungsparteien haben den Zusatzantrag abgelehnt.

Auch einen von den drei ernstzunehmenden Wiener Oppositionsparteien eingebrachten Antrag auf regelmäßige Berichterstattung des Finanzstadtrates und der anderen betroffenen Stadträte in einem dafür einzurichtenden Unterausschuss zum Gemeinderatsausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales zu budgetwirksamen, krisenbedingten Hilfsmaßnahmen der Stadt, wurde von der SPÖ abgelehnt.

Zugegeben, die Dimensionen der Hilfsgelder des Bundes sind entschieden größer, als die der geplanten Beteiligungsgesellschaft. Trotzdem erscheint die Vorgehensweise der Sozialdemokraten sehr durchschaubar – im Bund wird laut markiert – im eigenen Verantwortungsbereich schauen die Genossen Transparenz wie der Teufel das Weihwasser…