der nächste türkis-grüne Tabubruch

Die legistische Geisterfahrt der türkis-grünen Bundesregierung und der Abgeordneten der Regierungsfraktionen durchzieht die gesamte Corona-Zeit. Die mehr als schlampigen Normsetzungen, die bis vor Kurzem undenkbar gewesenen Grundrechtseingriffe und der dazu mehr als ungeschickte Auftritt der Verantwortlichen sind atemberaubend. Aber wer meint, dass die jüngsten Peinlichkeiten – wie das Match Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts versus Gesundheitsministerium oder Ampelschaltungen ohne gesetzliche Grundlage – der finale Höhepunkt der fragwürdigen Aktionen der Regierenden waren, der wurde eines Besseren belehrt.

Am Dienstag haben wir mitbekommen, was sich ÖVP und Türkis im Gesundheitsausschuss einfallen lassen haben. In einem Abänderungsantrag zum eigenen Initiativantrag findet sich eine Stelle, die doch wieder eine neue Qualität im fragwürdigen Umgang mit verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten bedeutet: Dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG soll unter anderem folgender Satz angefügt werden:

„Sofern dies aufgrund der epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist, kann durch Verordnung der Bundesregierung ein anderer Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestimmt werden, wobei dieser nicht nach dem 31. Dezember 2021 liegen darf.“

Die Bundesregierung soll per Verordnung das Außerkrafttreten des (überdies mehr als umstrittenen) Gesetzes regeln dürfen: die Regierung entscheidet also über die Geltungsdauer des Gesetzes. Sogar der von den Grünen in das Hearing des Gesundheitsausschusses entsandte Experte Georg Krakow kritisierte diese Aushebelung der Gesetzgebung. Trotzdem wird das Gesetz durchgepeitscht – diesmal sogar mit Zustimmung der fragwürdig agierenden SPÖ.

Nur einen dürfte das alles wenig bis gar nicht tangieren  – den Herrn Bundespräsidenten, der zwar noch 2019 von der „Schönheit und Eleganz der Verfassung“ erzählte, aber diese offensichtlich nunmehr nicht mehr interessiert……